BONEM

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Kontakt:

Der Vorsizender:
Agir-Mustafa Birhimeoglu                                                                             

Tel.: 0234 92 78 79 67, mobil: 0151 544 580 12
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Die Stellvertreterin:
Zoubeida Khodr
Telefon: 02327 / 9957869, mobil: 0175 162 72 79                    

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Der Kassierer:
Sera Masakidi

Tel.: 0234 701246, mobil: 0176 277 56921
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Webseite: www.bonem-ev.de

 

 

 

 

Bankverbindung:

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IBAN:DE25 4401 0046 0869 8684 65

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Satzung

 
 

„BONEM e.V., Bochumer Netzwerk Migrantenorganisationen“

Präambel:                                                                                                                                               

BONEM ist ein herkunfts- und kulturübergreifender lokaler Verbund von Migrantenorganisationen in Bochum und Umgebung. Es ist säkular, demokratisch, parteipolitisch neutral, partizipatorisch und auf die Mitgestaltung der Gesellschaft gerichtet.
BONEM leistet aktiv einen demokratischen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Bochum.
BONEM unterstützt, fördert und fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. 
BONEM ist ein Netzwerk von und für Migrant*innen, das sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben Aller in Bochum und Region einsetzt.                                                               BONEM ist eine starke Stimme bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Wir-Stadtgesellschaft. BONEM ist interkulturell, arbeitet demokratisch und antirassistisch.                                           BONEM ist gegen jegliche Art von Gewalt, gegen Vorurteile und Diskriminierung. Besonders zu nennen sind Antisemitismus, Antiziganismus und Sexismus.                                                          BONEM ist parteipolitisch-und religionsunabhängig.                                                                   BONEM strebt gleiche Mitbestimmungsrechte für Alle an und fordert diese, deshalb bietet es sich als kompetenter Gesprächspartner bei Fragen der Gleichberechtigung an (z. B. bei der Umsetzung des Lokalen Integrationsplans der Kommune Bochum). Dazu baut BONEM den strukturellen Zugang zu politischen Gremien aus.

  • 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen Bochumer Netzwerk Migranten*innen e.V., (kurz BONEM e.V.). Der Sitz des Vereins ist in Bochum. Der Verein soll in das Vereinsregister Bochum eingetragen werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  • 2 Zweck, Ziel und Aufgaben des Vereins

Das Netzwerk dient dem Zweck der Förderung der Integration sowie Bildung und verfolgt weder parteipolitische noch konfessionelle Ziele. Das Netzwerk unterstützt demokratische Ziele und Handlungsweisen. Das Netzwerk ist selbstlos tätig, es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.                                                                                                                                 Das „BONEM-Netzwerk“ ist ein lokaler Verbund von interkulturell tätigen Menschen, Vereinen und Einrichtungen, insbesondere der Sport- und Kulturvereine mit Migrationshintergrund in Bochum. Es fördert und unterstützt den Austausch und die Zusammenarbeit von Migrantenorganisationen in Bochum. Das Netzwerk verbessert durch seine Aktivitäten die Rahmenbedingungen und die Entwicklungschancen seiner Mitglieder. Durch sein Wirken wird das soziale und kulturelle Zusammenleben der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund friedlich gestaltet und bereichert.                                                                                                                                                                    Der Zweck des Vereins ist die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung, die Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte und für Flüchtlinge, die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.                                                                   

Der Satzungszweck wird realisiert durch die unmittelbare Zweckverwirklichung in Form von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Veranstaltungen in verschiedenen Bereichen des „BONEM-Netzwerks“ (z.B. Tagungen, Vorträge, kulturelle Aktivitäten, Veröffentlichungen, Dokumentationen, kulturübergreifende Dialoge und Bildungsseminare) als auch durch die Tätigkeiten der angeschlossenen Vereine.   

Im Einzelnen gehört zu den Aufgaben des BONEM-Netzwerks;                                                                                                                        

  • die Anerkennung der vielfältigen Leistungen und Kompetenzen der Migrantenorganisationen durch Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit,
  • die Verbesserung der Teilhabe-, Mitgestaltungs- und Interventionsmöglichkeiten von Migrantenorganisationen gegenüber der Kommune.
  • die Entwicklung und Stärkung der professionellen Strukturen von Migrantenorganisationen durch die Erweiterung ihrer finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen,
  • die Planung und Durchführung von Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Migrantenorganisationen,
  • die Unterstützung von Migrantenorganisationen durch Beratung und Koordination,
  • die Gestaltung einer gemeinsamen Öffentlichkeits-, Lobby- und Medienarbeit,
  • die Förderung des Potenzials von Migrantenorganisationen im Hinblick auf internationale und entwicklungspolitische Beziehungen und Kooperationen,
  • die Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Institutionen und Dienststellen in der Kommune, im Land NRW, in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union,
  • die Förderung der interkulturellen Öffnung und Orientierung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Sport und Medien, die Gewinnung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und die Einbeziehung von Expertinnen und Experten mit und ohne Migrationshintergrund zur Erreichung der Ziele.

Das BONEM-Netzwerk verpflichtet sich, nach demokratischen Grundsätzen und nach den allgemeinen Menschenrechten zu handeln sowie ethnische, religiöse oder rassistische Diskriminierungen zu ächten. Es tritt ein für Vielfalt und Gleichberechtigung unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Identität ethnischer Herkunft, sozialem Status und gesundheitlicher Beeinträchtigung.                                                                                                                                                      

  • 3 Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

  1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung.                                                                           

 

  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.                                

 

  1. Die Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Soweit die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß der ehrenamtlichen Tätigkeiten übersteigen, können Vorstandsmitglieder eine Aufwandspauschale erhalten. Diese ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
  • 4 Mitgliedschaft
  1. Migrantenorganisationen sind Vereine, Verbände, Initiativen, Einrichtungen oder Gruppen, deren Ziele und Zwecke sich wesentlich aus der Situation und den Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte ergeben, deren Mitglieder zum Großteil Personen mit Migrationshintergrund sind und in deren inneren Strukturen und Prozessen Personen mit Migrationshintergrund eine beachtliche Rolle spielen.

                                                                                                                                   

  1. Mitglied können alle im Vereinsregister eingetragenen oder nicht gemeinnützigen Migrantenvereine und – Organisationen werden, die die Ziele des BONEM – Netzwerkes verfolgen. Migrantenorganisationen ohne Registereintragung können in begründeten Fällen auch die Mitgliedschaft erwerben. Bochumer Ortsgruppen von überregionalen Migrantenorganisationen (z.B. ethnische Dachverbände) können ebenfalls Mitglied im BONEM.-Netzwerk werden, wenn sie von dem entsprechenden Bundes- oder Landesverband schriftlich als örtliche Vertretung autorisiert werden.                                                                           

 

  1. Natürliche Personen können Fördermitglied werden, erhalten vom BONEM-Netzwerk aber keine Leistungen und sind auf Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt.                                                                                                 

 

  1. Vereine mit parteipolitischen und ausschließlich religiösen Zielsetzungen sowie kommerzielle Organisationen können nicht Mitglied des Bo-Netzwerkes werden.                                                              

 

  1. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand von BONEM zu richten. Dem Antrag ist die jeweilige Satzung des Vereins, der aktuelle Vereinsregisterauszug und ggfs. die aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung beizufügen. Dem Antrag ist ein Befürwortungsschreiben zweier Mitgliedsorganisationen beizulegen.

 

  1. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung der Mitgliedschaft durch den Vorstand kann auf Antrag des Abgelehnten die Mitgliederversammlung darüber abschließend entscheiden.                                                        

 

  1. Die Zusammenarbeit im BONEM-Netzwerk hebt die Eigenständigkeit der Mitglieder nicht auf, verpflichtet sie jedoch hinsichtlich ihrer Vielfältigkeit zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Die ordentlichen Mitglieder müssen unaufgefordert Veränderungen in Bezug auf ihre Vertretung oder ihre Rechtsform dem BONEM-Netzwerk mitteilen und diese durch Vorlage geeigneter Unterlagen belegen. Ferner sollen sie auf ihre Mitgliedschaft im BONEM-Netzwerk auf ihrer Homepage hinweisen und die eigene Homepage mit dem BONEM-Netzwerk verlinken.

 

  • 5 Beiträge

Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung in Gestalt einer Beitragsordnung bestimmt.

  • 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§ 7) und der Vorstand (§ 9).

  • 7 Mitgliederversammlung
  1. Sämtliche Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt.

 

  1. Von jeder Mitgliedsorganisation können mehrere Vertreter*innen an der Mitgliederversammlung teilnehmen, wobei jede Mitgliedsorganisation, die Mitglied im BONEM-Netzwerk ist, nur eine Stimme hat. Eine Stimmrechtsübertragung auf andere Mitglieder ist nur durch schriftliche Erklärung der jeweiligen Mitgliedsorganisation möglich.                               

 

  1. Alle Vorstandsmitglieder sind stimmberechtigt. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.

 

  1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.                                

 

  1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß, d.h. form- und fristgerecht, einberufen wurde. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorstandsvorsitzenden in Textform (z.B. per E-Mail oder schriftlich per Post) unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Der Fristlauf beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag.

 

  1. Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder kann der Vorstand aufgefordert werden, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Eine Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand auch immer dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.                                   

 

  1. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:                 
    1. die Wahl der Mitglieder des Vorstands und der zwei Kassenprüfer,                                      
    2. die Beschlussfassung über die inhaltliche Jahres- und Jahreshaushaltsplanung,
    3. die Entgegennahme der Jahresberichte und –Abschlüsse des Vorstands und die Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer,                                                                                                                                           
    4. die Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenprüfer,                                
    5. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
    6. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,                                         
    7. die Behandlung von Beschwerden wegen Ausschluss eines Mitglieds oder wegen Ablehnung einer beantragten Mitgliedschaft,                                    
    8. die Auflösung des Vereins.

                                                                                                                       

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden bzw. seiner Stellvertretung geleitet. Bei Verhinderung wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte die Versammlungsleitung. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen.

                                                                                                                                                         

  1. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

 

  1. Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung sind Niederschriften zu fertigen. Insbesondere sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung in das Protokoll aufzunehmen. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Die Sitzungsniederschrift wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet.
  • 8 Wahl des Vorstandes
  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Für die Wahl ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

 

  1. Wahlen werden geheim und mit Stimmzettel vorgenommen. Wenn kein anwesendes Mitglied widerspricht, kann offen gewählt werden. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheiden weitere Wahlgänge.

 

  1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht neben dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, aus dem/der Kassierer*in und einem bis 5 Beisitzer*innen.

 

  1. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Anzahl der zu wählenden Beisitzer*innen mehrheitlich. Sie muss ungerade sein und zwischen mindestens eins, höchstens fünf Vorstandsmitgliedern liegen.

 

  1. Mitglied des Vorstandes kann jedes Mitglied einer Mitgliedorganisation des Vereins werden. Wählbar ist lediglich eine natürliche voll geschäftsfähige Person die von dieser Organisation schriftlich legitimiert wurde.                                                                 

 

  1. Vorstandskandidat kann auch ein Mitglied in Abwesenheit sein. Die schriftliche Kandi daturerklärung und Annahme im Fall der Wahl müssen vorliegen.

 

  1. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder auf die Dauer von zwei Jahren, der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstands, kann der verbleibende Vorstand einen Vertreter für die verbleibende Amtszeit auf der Mitgliederversammlung nachwählen lassen.

 

  • 9 Vorstand

 

  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.                 

 

  1. Der Vorstandsvorsitzende und sein/-e Stellvertreter/-in vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen jeweils einzelvertretungsberechtigt.                                

 

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines. Ihm obliegen alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen. Der Vorstand ist berechtigt, die Führung der Geschäfte teilweise und/oder zeitweise einem/einer Geschäftsführer/-in durch rechtsgeschäftliche Vollmacht zu übertragen. Das kann insbesondere folgende Bereiche umfassen: die Organisation des Vereins, die Vorbereitung und Durchführung der Vereinsprojekte einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Verwaltung der Finanzen und der Außenvertretung in den Grenzen des Haushaltsplanes.                               

 

  1. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der Vollversammlung beschlossen wird.
  • 10 Kuratorium

Der Vorstand beruft jeweils für die Dauer von 5 Kalenderjahren ein ehrenamtlich arbeitendes Kuratorium, das sich aus bis zu 20 Personen des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft und der Politik zusammensetzt. Mindestens die Hälfte der Kuratoriumsmitglieder hat einen Migrationshintergrund. Das Kuratorium wählt aus seinen Reihen eine/n Vorsitzende/n und gibt sich eine Geschäftsordnung. Aufgabe des Kuratoriums ist die Förderung des Vereinszwecks durch die unverbindliche Beratung des Vorstandes. Durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Vereins können die Mitglieder des Kuratoriums jederzeit ihr Amt aufgeben. Der Vorstand des Vereins kann aus wichtigem Grund jederzeit Mitglieder des Kuratoriums abberufen.

  • 11 Satzungsänderungen
  1. Beschlüsse über Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszwecks erfordern eine 2/3-Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.       

 

  1. Sollten das Vereinsregister, das Finanzamt oder andere Behörden Einwände im Zusammenhang mit der Gründung, Fortsetzung etc. des Vereins und dessen Satzung haben, können die entsprechenden redaktionellen Änderungen durch den Vorsitzenden alleine ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung und/oder des restlichen Vorstands vorgenommen werden.
  • 12 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss, durch Auflösung der juristischen Person und durch den Tod bei natürlichen Personen.                             

 

  1. Der freiwillige Austritt wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mitgeteilt. Er ist nur zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten möglich.                             

 

  1. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen Vereinsinteressen grob verstoßen oder zwei Jahre trotz Mahnung den Beitrag nicht gezahlt hat. Gegen den Ausschluss kann Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet hierüber abschließend.
  • 13 Auflösung des Vereins
  1. Der Verein kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden

                                                                                                                 

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Integration sowie Bildung. Die vorstehende Satzung des Bochumer Migrantennetzwerks BONEM wurde in der Gründungsversammlung vom 28.02.2019 errichtet.

 

Gründungsmitglieder:

 

  1. Bosangani e.V.

 

  1. CF-Kurdistan e.V.

 

  1. CRGSA e.V.

 

  1. Darf e.V.

 

  1. Dersim Gemeinde Bochum e.V.

 

  1. GDE e.V.

 

  1. GOICF e.V.

 

  1. Guinee-Coop. e.V.

 

  1. HSME e.V.

 

  1. IFAK e.V.

 

  1. Planet Afrika e.V.

 

  1. Ronahi e.V.

 

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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Bonem e. V.
Kortumstraße 108/108, 44787 Bochum
44787 Bochum
Vereinsregister: VR
Registergericht: Amtsgericht Bochum
Vertreten durch:
Mustafa Birhimeoglu
Kontakt
Telefon: 0234 92787967
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
ID
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
eRecht24

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Datenschutzerklärung

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  • d)    Einschränkung der Verarbeitung

    Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e)    Profiling

    Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

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    Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i)      Empfänger

    Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j)      Dritter

    Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

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Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Bonem e.V.

Kortumstraße 106/108

44787 Bochum

Deutschland

Tel.: 0234 92787967

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Website: www.bonem-ev.de

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6. Abonnement unseres Newsletters

Auf der Internetseite der Bonem e.V. wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter unseres Unternehmens zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

Die Bonem e.V. informiert ihre Kunden und Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Unternehmens. Der Newsletter unseres Unternehmens kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

7. Newsletter-Tracking

Die Newsletter der Bonem e.V. enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Bonem e.V. erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die Bonem e.V. automatisch als Widerruf.

8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite der Bonem e.V. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

9. Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite

Die Bonem e.V. bietet den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.

Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.

10. Abonnement von Kommentaren im Blog auf der Internetseite

Die im Blog der Bonem e.V. abgegebenen Kommentare können grundsätzlich von Dritten abonniert werden. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass ein Kommentator die seinem Kommentar nachfolgenden Kommentare zu einem bestimmten Blog-Beitrag abonniert.

Sofern sich eine betroffene Person für die Option entscheidet, Kommentare zu abonnieren, versendet der für die Verarbeitung Verantwortliche eine automatische Bestätigungsmail, um im Double-Opt-In-Verfahren zu überprüfen, ob sich wirklich der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse für diese Option entschieden hat. Die Option zum Abonnement von Kommentaren kann jederzeit beendet werden.

11. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

12. Rechte der betroffenen Person

  • a)    Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b)    Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c)    Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Bonem e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Bonem e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von der Bonem e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Bonem e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Bonem e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Bonem e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Bonem e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Bonem e.V. wenden.

  • g)    Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Die Bonem e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet die Bonem e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Bonem e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Bonem e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Bonem e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter der Bonem e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Bonem e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

13. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

14. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

15. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

16. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

17. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

18. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Leipzig tätig ist, in Kooperation mit dem Datenschutz Rechtsanwalt Christian Solmecke erstellt.

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